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Wiedereröffnung der Schulmensa

Nach mehr als zwei Jahren mit stark eingeschränktem Mensabetrieb, ist es uns eine große Freude bekanntzugeben, dass die Mensa ab Montag, 09.05.2022, wieder in vollem Umfang geöffnet ist. Es kann dann wieder ein warmes Mittagessen zum Preis von 3,50€ bzw. 4,50€ über eine Menükarte in der Mensa vorbestellt werden.

Die Bestellung muss am Vortag bis 12:00 Uhr geschehen, für die Abbestellung des Essens reicht es, wenn man noch am selben Tag bis 8:00 Uhr über die Mail Adresse iss-was(at)t-online.de eine Benachrichtigung schickt. Bitte immer den Namen der Schule, Namen des Kindes bzw. den eigenen Namen, die Klasse und das bestellte Menü angeben.

Die Mensa macht weiterhin die üblichen Angebote, wie z. B. belegte Brötchen und Baguettes, Salate, kalte und warme Snacks, die es teilweise auch während der Zeit der Pandemie bedingten Einschränkungen gab. Von der momentanen Preisentwicklung (Mindestlohnerhöhung, Steigerung bei Energie- und Lebensmittelpreisen) bleibt die Firma "isswas" nicht unberührt und wir müssen die allgemeinen Preisanpassungen vornehmen.

A. Lenz
Firma "isswas"

Segelprojekt der ALG

Segeln mit der ALG auf der Ostsee? Na das wäre doch was oder?

Unterstütze deine Schule und gib auch du deine Stimme für das Bildungsprojekt „Segeln“ ab!

Es wäre toll, wenn ihr als Schüler*innen unserer Schule das Sportprojekt unter der Leitung von Frau Gießbach unterstützen würdet. Auch Als Elternteil können Sie Ihre Stimme abgeben. Fördergelder sollen das Projekt ermöglichen. Mit dem Projekt möchten wir unser Konzept der individuellen Förderung und unser Sportprogramm erweitern. Ein tolles Programm wartet auf euch als Schüler*innen unserer Schule.

Jede Stimme zählt! Vom 03. Mai bis zum 31. Mai 2022 um 16 Uhr können alle online abstimmen. Die Abstimmung erfolgt kostenlos über SMS.

Die Angabe der Mobilfunknummer dient ausschließlich der Verifizierung der Stimme. Mobilfunknummern, die für die Abstimmung verwendet wurden, werden zehn Tage nach Beendigung des Wettbewerbs vollumfänglich gelöscht und zu keinem Zeitpunkt für eine weitere Nutzung außer für den Versand der Abstimmcodes per SMS verwendet. Die Mobilfunknummern werden mehrfach verschlüsselt gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

Klicke dazu auf diesen Link oder scanne den QR-Code:

Die Abstimmung erfolgt kostenlos über SMS. Drei Stimmen kannst du für unsere Schule vergeben.

Danke für Eure Unterstützung!

L. Gießbach

Musicalpremiere am 05.05.2022 um 19:00 Uhr

Liebe Freund*innen unserer Schule,
 
am 05.05.2022 wird das Musical über Anita Lichtenstein, das von unseren Kolleg*innen Maria Slagboom und Severine Joordens gemeinsam mit Schüler*innen geschrieben worden ist, erstmalig aufgeführt. Die Plätze für die Premiere sind sehr begrenzt, da sicherlich die Angehörigen der beteiligten Schüler*innen die Premiere besuchen werden. Daher müssen wir auch unter Berücksichtigung der immer noch andauernden Pandemie mit einem Vorreservierungssystem arbeiten.
 
Wenn Sie an der Premiere teilnehmen möchten, schreiben Sie bitte eine Mail unter Angabe Ihrer persönlichen Daten mit der Anzahl der benötigten Plätze an die Adresse "musical(at)alg-gk.de". Nach Bearbeitung erhalten Sie eine Bestätigungsmail, die zugleich Eintrittskarte ist. Der Eintritt ist frei, wir werden um Spenden bitten.
 
Ergänzung vom 03.05.2022:
 
Wir freuen uns, dass wir für die Premiere am kommenden Donnerstag bereits eine stattliche Zahl von Reservierungen vorliegen haben. Um weitere Reservierungen annehmen zu können, möchten wir darauf hinweisen, dass wir bitten, für die Dauer des Besuches eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, um das Infektionsrisiko möglichst zu minimieren!
 
Danke für Ihr Verständnis!
 
U. Böken, LGED
Schulleiter

Änderungen in der Corona-Prophylaxe

Nach den Beschlüssen des Bundestages vom 18.03.2022 werden sich in den nächsten Wochen einige Dinge in der Corona-Prophylaxe geben. Staatssekretär Richter schreibt hierzu:

"Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

1. Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also §2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

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