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Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

mit heutiger Mail seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung wird die Maskenpflicht im Unterrichtsraum ab 02.11.2021 aufgehoben. Hier der genaue Wortlaut der Mail:

„Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.“

Im Vorfeld dieser Maßnahme hat das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg bereits gestern die folgende Stellungnahme abgegeben:

„Im Hinblick auf die möglicherweise anstehende Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen des Landes NRW möchten wir Sie bereits jetzt darüber informieren, dass wir als Gesundheitsamt das Tragen der Masken auch über den 02.11.2021 hinaus für Schüler/innen, Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter/innen an Schulen empfehlen.

Die Maskenpflicht war und ist ein wichtiger „Baustein“ in der Pandemiebekämpfung. Hier im Kreis Heinsberg haben wir vor ca. 1 Jahr das Tragen von Masken auch an den Sitzplätzen in den Schulen bereits empfohlen, bevor die landes- und bundeseinheitlichen Regelungen dies vorschrieben. Dadurch konnten größere Ausbrüche an Schulen vollständig und Queransteckungen innerhalb von Klassen größtenteils vermieden werden. Außerdem konnten Quarantänemaßnahmen stets auf einen möglichst kleinen Kreis beschränkt werden.

Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele an Schule Beteiligte inzwischen vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, ist zu berücksichtigen, dass die Impfungen zwar vor schweren Krankheitsverläufen einer Corona-Infektion schützen, nicht jedoch vor einer Ansteckung und Weitergabe des Virus. Für  Schüler/innen unter 12 Jahren, für die  es bisher keinen zugelassenen Corona-Impfstoff gibt, ist die Maske darüber hinaus die einzige Möglichkeit, sich vor einer Corona-Infektion zu schützen!

Aktuell nehmen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sowohl im Kreis Heinsberg als auch bundesweit wieder zu. Angesichts des bevorstehenden Winters ist davon auszugehen, dass – wie im letzten Jahr – die Fallzahlen auch weiterhin ansteigen werden.

Um alle an Schule Beteiligten sowie deren Angehörige weiterhin bestmöglich schützen zu können, empfehlen wir daher auch für die kommenden Monate das Fortführen der Maskenpflicht wie bisher (in Innenräumen, auch am Sitzplatz). Dadurch wäre auch gewährleistet, dass Quarantänemaßnahmen nicht ausgeweitet werden müssen und den Schüler/innen dadurch wertvolle Präsenzzeit in der Schule verloren geht.“

Schulleitung, Lehrer*innenrat und SV unserer Schule bitten mit Bezug auf die Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes dringend darum, dass zum größtmöglichen Schutz aller Beteiligten auch ab November die Maske freiwillig am Platz weiter getragen wird.

Ich danke für Ihr Verständnis!

U. Böken, LGED
Schulleiter

Lichtergang zum 09.11.2021

Die Pandemielage lässt es in diesem Jahr wieder zu, dass die traditionelle Veranstaltung zum 9. November in Gedenken an die Pogromnacht von 1938 wieder in Form eines wirklichen Lichtergangs stattfinden kann.

Dieses Zeichen ist auch mit Blick auf die unsägliche Eröffnung des Verfahrens gegen die Personen, die der Schändung des jüdischen Friedhofs aus dem Dezember 2019 verdächtigt werden, im September ein höchst wichtiges, da es damit auch einen aktuellen Bezug hier in Geilenkirchen hat. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage lediglich von Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung gesprochen und die Tatsache, dass es sich sichtbar um eine antisemitische Tat gehandelt hatte, vollkommen ausgeblendet!

Wir hoffen auch mit dem Blick auf die Fortsetzung des Verfahrens am 08.12.2021 auf rege Beteiligung am diesjährigen Lichtergang, der selbstverständlich unter Corona-Bedingungen stattfinden wird.

U. Böken, LGED
Schulleiter

Autorenlesung mit Christian E. Weißgerber

Am Donnerstag, 04.11.2021, findet um 19:00 Uhr eine Autorenlesung mit Christian E. Weißgerber in der Aula unserer Schule statt. Er wird sein Buch "Main Vaterland! - Warum ich Neo-Nazi war" vorstellen. Dies ist die nach der Lesung mit Franziska Schreiber zweite Veranstaltung mit einer Person, die aus dem Neo-Nazi-Milieu ausgestiegen ist. Wer sich vorab näher über den Referenten informieren möchte, kann das auf Youtube!

Wir hoffen auf regen Zuspruch auf diese Veranstaltung!

U. Böken, LGED
Schulleiter

Erklärung der Initiative Erinnern

Erklärung der Initiative Erinnern Geilenkirchen zur Fortsetzung des Verfahrens gegen die Tatverdächtigen der Schändung des jüdischen Friedhofs in Geilenkirchen vom Dezember 2019. Die Verhandlung wurde heute vom 06.10.2021 auf den 08.12.2021 verschoben!