Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet der/die Schulleiter/in, ob Hitzefrei gegeben wird. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 250 C, darf Hitzefrei nicht erteilt werden.
Nach Möglichkeit wird laut Wetterprognosen Hitzefrei an der ALG einen Tag zuvor angekündigt. Das Stundenraster wird dann an dem verkürzten Unterrichtstag umgestellt auf jede Unterrichtsstunde à 30 Minuten.
C. Wolter, DL‘