Teilzeitkonzept der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule
Präambel
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ So lautet der erste Absatz des Artikels 6 unseres Grundgesetzes. Diese sehr abstrakte Willensbekundung der Mütter und Väter unserer Verfassung muss im alltäglichen Miteinander mit Leben gefüllt werden. Dazu gehört u.a. auch, dass viele Kolleginnen und Kollegen ihre Berufsausübung in Form von Teilzeitbeschäftigungen durchführen, um für die eigene Familie ausreichend Zeit zu haben.