Handlungsempfehlung bei erkrankten Kindern
Der Schulbetrieb seit dem 01.09.2020 zeigt, dass nahezu alle Schüler*innen freiwillig die Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Die Schulleitung muss unserer Schüler*innenschaft an dieser Stelle ein ausdrückliches Kompliment machen! Toll, dass hier im Interesse aller sozial verantwortlich gehandelt wird.
In den letzten Tagen erreichen die Schule immer wieder Elternnachfragen, wie im Falle von erkrankten Kindern vorgegangen werden muss. Hierzu hat die Landesregierung ein sehr informatives Informationsportal bereitgestellt! Wenn ein Kind 24 Stunden symptomfrei ist, muss durch die Erziehungsberechtigten eine entsprechende Erklärung ausgefüllt werden und mit in die Schule gegeben werden. Diese Erklärung kann unter "Service-->Downloads" im Bereich "Formulare" heruntergeladen werden!
Bei vorliegenden chronischen Erkrankungen empfiehlt das Gesundheisamt des Kreises Heinsberg, ein entsprechendes Attest des Kinderarztes zu besorgen, welches Auskunft darüber geben sollte, ...
... dass eine chronische Erkrankung bei dem Kinde vorliegt,
... mit welchen Symptomen sich diese Krankheit äußert,
... wann die Symptome üblicherweise auftreten (z. B. Jahhreszeiten, bem Sport, o. ä.).
Nach Vorlage eines solchen Attests kann dem Kind der Schulbesuch auch mit den angegebenen Symptomen gestattet werden, sofern ...
... die Symptome nicht zunehmen,
... keine neuen Symptome hinzukommen,
... das Kind keinen kranken Eindruck macht.
Andernfalls ist das Kind nach Hause zu schicken!
U. Böken, LGED
Schulleiter