Musicalpremiere am 05.05.2022 um 19:00 Uhr
Änderungen in der Corona-Prophylaxe
Nach den Beschlüssen des Bundestages vom 18.03.2022 werden sich in den nächsten Wochen einige Dinge in der Corona-Prophylaxe geben. Staatssekretär Richter schreibt hierzu:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.
Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.
Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also §2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.
Anmeldeverfahren 2022
Das Anmeldeverfahren für die neue fünfte Jahrgangsstufe endete am 11.03.2022. Insgesamt wurden 147 Schüler*innen für das neue Schuljahr für die fünfte Klasse angemeldet. Da wir mit den durch den Kreis Heinsberg zugewiesenen Schüler*innen mit individuellem Förderbedarf insgesamt jedoch nur 108 Schüler*innen aufnehmen konnten, war ein Auswahlverfahren gemäß §46 SchulG NRW nötig. Dabei haben wir die Klassenfrequenzhöchstwerte ausgeschöpft und gemäß §1(2) APO-SI folgende Kriterien bei der Auswahl zugrunde gelegt:
- Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen;
- Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität);
- Losverfahren.
Dankenswerterweise hat uns die Bürgermeisterin Ritzerfeld im Losverfahren unterstützt. Die Aufnahme- bzw. Ablehnungsbescheide gehen morgen über die Stadt Geilenkirchen in die Post und müssten bis Ende der Woche zugestellt sein.
Es tut uns sehr leid, dass wir eine große Zahl von Schüler*innen ablehnen müssen, aber die Anzahl der verfügbaren Plätze ist halt kleiner als die Zahl der Anmeldungen.
Alle Kinder, die wir nicht aufnehmen konnten, müssen dann schnellstmöglich an einer anderen Schule angemeldet werden. Hierzu liegen die Anmeldescheine den Absagen wieder bei!
U. Böken, LGED
Schulleiter
Proben für das Musical über Anita Lichtenstein
Am Samstag, 12.03.2022, haben wieder Proben für das Musical über unsere Namensgeberin Anita Lichtenstein stattgefunden. Unter der Leitung unserer Musiklehrerinnen Severine Joordens und Maria Slagboom haben Schüler*innen das Musical geschrieben und komponiert, eine mehrfache Premiere in unserer fast 31-jährigen Schulgeschichte. Unterstützt werden die beiden Kolleginnen durch Alfons Joordens-Stijnen. Um einen kleinen Vorgeschmack auf das Musical zu bekommen, hier ein kleiner Ausschnitt aus der Probe:
Im Video von links nach rechts: Sandra Gerard (10.1), Valerie Kozik (10.1), Angelika Schreiber (9.2), Maja Ritzerfeld (10.1), Joy Pipers (5.1) und Diana Logvinov (10.1), am Klavier Severine Joordens und am Keyboard Alfons Joordens-Stijnen (außerhalb des Bildes). Auch an dieser Stelle herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag an Angelika Schreiber. Es ist toll, dass sie selbst an diesem Tag zur Probe gekommen ist!
Mit diesem Musical wird es möglich, unseren Schüler*innen einen weiteren Wahrnehmungskanal zu eröffnen um zu erfassen, in welcher Lage die jüdischen Mitbürger*innen in den Jahren 1933 bis 1945 gelebt haben. Die Premiere wird am 05.05.2022 in der Aula unserer Schule stattfinden!
Schon jetzt ein ganz dickes Dankeschön an alle, die am Gelingen dieses Projekts ihren Beitrag geleistet haben bzw. leisten!
U. Böken, LGED
Schulleiter