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UPDATE: Wichtige Information zum Unterrichtsstart für den 10. Jahrgang

Wir haben in der Schulleitung am Sonntag-Nachmittag nochmals den Start am kommenden Donnerstag beraten. Dabei hat sich ergeben, dass es für unsere Vorbereitungen von enormer Bedeutung ist, mit wie vielen Schülerinnen und Schülern wir am Donnerstag rechnen müssen. Selbstverständlich wissen wir, wie viele Schülerinnen und Schüler unsere 10. Jahrgangsstufe besuchen, nicht aber wissen wir um die familiären Umstände, die ja nach der gestrigen Mail des Schulministeriums durchaus ein Daheimbleiben der Schülerinnen und Schüler notwendig machen könnten.

Wir bitten daher die Eltern der am Donnerstag aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule kommenden Schülerinnen und Schüler, die entsprechende Entschuldigungsmail bis spätestens kommenden Dienstag, 21.04.2020, 12 Uhr, an Frau Nick unter al2(at)alg-gk.de per Mail zu senden.

Erst, wenn wir am Dienstag-Nachmittag dann einen Überblick über die Anzahl der am Donnerstag tatsächlich anwesenden Schülerinnen und Schüler haben, können wir die Schritte zu einer im Rahmen der Hygieneauflagen optimalen Beschulung konkret planen. Und genau das wollen wir im Interesse der Gesunderhaltung aller Beteiligten und wir meinen, dass das auch im Sinne der Eltern und der Schülerinnen und Schüler ist.

Bleiben Sie gesund!

U. Böken, LGED
Schulleiter

Wichtige Information zum Unterrichtsstart für den 10. Jahrgang

Mittlerweile haben uns mehrere Anfragen besorgter Eltern erreicht, die sich auf die Problematik bezogen, wenn ihr Kind selbst zu einer Risikogruppe gehört oder aber in der häuslichen Situation Personen leben, die zu den medizinisch indizierten Corona-Risikogruppen gehören. Hierzu hat das Schulministerium in einer Mail vom Samstag, 18.04.2020, explizit Stellung genommen:

"Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen ... haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).

Eine Teilnahme an Prüfungen ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen."

Als schriftliche Entschuldigung reicht uns eine entsprechende Mail an al2(at)alg-gk.de mit der Angabe des Namens und der Klasse des Schülers bzw. der Schülerin.

Bleiben Sie gesund!

U. Böken, LGED
Schulleiter

Wichtige Information zur Notbetreuung

Um die Notbetreuung mit dem nötigen Vorlauf ab Montag, 20.04.2020, durchführen zu können, bedarf es einer vorherigen Anmeldung bis Sonntag, 19.04.2020, 18:00 Uhr, per E-Mail an al1(at)alg-gk.de. Wir brauchen einen Überblick, wie viele Notbetreuungsgruppen wir aus Gründen des Infektionsschutzes einrichten müssen. Wenn es Ihnen möglich ist, können Sie auch einen Scan des Anmeldeformulars beifügen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie das Formular aber auch am Montag-Morgen mit in die Schule bringen.

Im Interesse eines unproblematischen Starts der Notbetreuung bitte ich um Beachtung!

Bleiben Sie gesund!

U. Böken, LGED
Schulleiter

Schulbeginn für den 10. Jahrgang am 23.04.2020

Laut Beschluss des Schulministeriums vom 16.04.2020 findet für den 10. Jahrgang keine ZP10 statt. Stattdessen stellt die Schule für die Fächer D, E und M jeweils eine Prüfungsarbeit, die sich an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP10 orientiert. Um eine entsprechende Vorbereitung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, findet an folgenden Tagen ein Unterrichtsangebot in den Fächer D, E und M statt: 23.04., 27.04. und 29.04. In jedem der drei Fächer findet an diesen Tagen jeweils eine Doppelstunde in Gruppen von maximal 15 Schülerinnen und Schülern statt; z. B. am 23.04. in der 1. und 2. Stunde Deutsch, in der 3. und 4. Stunde Englisch und in der 5. und 6. Stunde Mathematik. Über die weitere Vorgehensweise nach dem 03.05.2020 werden wir Sie rechtzeitig informieren. Dieses Angebot kann nur aufrechterhalten werden, wenn sich alle Beteiligten an die entsprechenden Vorkehrungen zum Infektionsschutz halten. Von Seiten des Schulträgers wird dafür gesorgt, dass in allen Räumen Seife und Papierhandtücher vorhanden sind. Flächen werden täglich desinfiziert.

Am Freitag-Abend wurden die Schulen durch die Bezirksregierung explizit darauf hingewiesen, dass dieses Unterrichtsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend ist!

I. Nick, GER'-AL2
Abteilungsleiterin