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Tag der offenen Tür wird nachgeholt!

Liebe Interessent*innen für unsere Schule!

Der im November ausgefallene Tag der offenen Tür wird am Samstag, 22.01.2022, unter 2G-Bedingungen von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr nachgeholt! Wir können Pandemie bedingt leider nicht alle ursprünglich geplanten Aktivitäten zeigen, werden uns aber bemühen, eine möglichst große Querschnittspalette unserer Schule zu präsentieren.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur die betreffenden Grundschüler*innen der vierten Schuljahre bzw. die Schüler*innen, die in die gymnasiale Oberstufe wechseln möchten, sowie deren Erziehungsberechtigte zugelassen sind. Weitere Verwandte, wie Geschwister und/oder Großeltern, können Pandemie bedingt nicht teilnehmen.

Bedingung für den Besuch der Schule ist eine vorherige Anmeldung unter Angabe der Namen der Personen per Mail an bru(at)alg-gk.de. Sie erhalten dann eine Bestätigung mit der Angabe eines Zeitfensters, in dem Sie die Schule besuchen können. Diese Bestätigung müssen Sie bitte am 22.01.2022 zur Legitimation digital oder ausgedruckt mit in die Schule bringen.

U. Böken, LGED
Schulleiter

Vorlesewettebewerb 2021

Lesefieber in der 6. Jahrgangsstufe kehrt endlich zurück

„Wenn bei einigen der Funke fürs Lesen, für Geschichten und ihre Protagonisten überspringt, haben wir schon gewonnen.“
(Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels)

Nach einer Corona bedingten Zwangspause fand in diesem Jahr endlich wieder der Vorlesewettbewerb der 6. Klassen an der ALG statt. Nachdem auch in diesem Jahr wieder jede Klasse der 6. Jahrgansstufe die beiden besten Vorleser gekürt hatte, fand am 07. Dezember der Schulentscheid der ALG statt. Hier wurden zunächst unter den Augen der Jury die von den Schülern ausgewählten Texte vorgetragen. Die Spannbreite reichte von Titeln wie „Rico, Oskar und die Tieferschatten“ bis zu „Mehr als ein Spiel“ oder „LottaLeben“.

Die Jury bestand in diesem Jahr wieder aus Frau Rauschenberg (Vertretung Abt. I), Anita Pennartz (Lesepatin) und Wolfgang Rosen (Bühnenhörspieler und Referent der Stiftung Lesen).

In der zweiten Runde stieg der Anspruch an die Leseleistung der Schüler*innen und deren Nerven, da sie nun dazu aufgefordert wurden einen ihnen unbekannten Text („Ronja Räubertocher“ von Astrid Lindgren) vorzutragen. Das Rennen um den ersten Platz und somit um die Teilnahme am Regionalentscheid im Februar machte Viktoria Martel aus der 6.2. Sie überzeugte nicht nur durch ihre gute Lesetechnik, sondern auch durch eine lebendige Interpretation der vorzulesenden Texte. Während Martin Tholen aus der 6.1 den zweiten Platz erreichte, sicherte sich Isabella Goldyszewicz aus der 6.3 den dritten Platz.

Wir gratulieren an dieser Stelle den Sieger*innen noch einmal ganz herzlich und bedanken uns bei allen Leseratten für ihre Teilnahme!

Sarah Heise

Tag der offenen Tür und Adventskonzert

Liebe Erziehungsberechtigten,
liebe Schüler*innen,
liebe Kolleg*innen,

aufgrund einer dringenden Empfehlung des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg werden wir den Tag der offenen Tür nicht wie geplant am Samstag, 20.11.2021, durchführen. Die derzeitige Pandemielage lässt einen solchen Tag nur noch unter Bedingungen zu, die letztlich nicht zielführend sind. Daher haben wir in einer heutigen Schulleitungsbesprechung entschieden, den Tag der offenen Tür auf den Januar 2022 zu verschieben. Den genauen Termin werden wir noch rechtzeitig bekanntgeben.

Aus gleichem Grunde kann leider auch das geplante Adventskonzert am 14.12.2021 nicht stattfinden. Hier allerdings scheint uns eine Verschiebung in den Januar 2022 wenig sinnvoll wink. Vielleicht gelingt es uns, im neuen Jahr unter einem neuen Motto ein schönes Konzert anzubieten! Der Informationsabend für die Erziehungsberechtigten der jetzigen Viertklässler*innen, der für den 15.12.2021, 19:00 Uhr, in der Aula vorgesehen ist, wird nach derzeitigem Stand auf jeden Fall unter Coronabedingungen in Präsenz stattfinden.

Auch die für den 07.12.2021 und 08.12.2021 geplanten Schnuppertage für die Viertklässler*innen werden nach derzeitigem Stand wie geplant unter Einhaltung besonderer Corona bedingter Vorgaben in unserer Schule stattfinden.

U. Böken, LGED
Schulleiter

Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

mit heutiger Mail seitens des Ministeriums für Schule und Weiterbildung wird die Maskenpflicht im Unterrichtsraum ab 02.11.2021 aufgehoben. Hier der genaue Wortlaut der Mail:

„Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.“

Im Vorfeld dieser Maßnahme hat das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg bereits gestern die folgende Stellungnahme abgegeben:

„Im Hinblick auf die möglicherweise anstehende Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen des Landes NRW möchten wir Sie bereits jetzt darüber informieren, dass wir als Gesundheitsamt das Tragen der Masken auch über den 02.11.2021 hinaus für Schüler/innen, Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter/innen an Schulen empfehlen.

Die Maskenpflicht war und ist ein wichtiger „Baustein“ in der Pandemiebekämpfung. Hier im Kreis Heinsberg haben wir vor ca. 1 Jahr das Tragen von Masken auch an den Sitzplätzen in den Schulen bereits empfohlen, bevor die landes- und bundeseinheitlichen Regelungen dies vorschrieben. Dadurch konnten größere Ausbrüche an Schulen vollständig und Queransteckungen innerhalb von Klassen größtenteils vermieden werden. Außerdem konnten Quarantänemaßnahmen stets auf einen möglichst kleinen Kreis beschränkt werden.

Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass viele an Schule Beteiligte inzwischen vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, ist zu berücksichtigen, dass die Impfungen zwar vor schweren Krankheitsverläufen einer Corona-Infektion schützen, nicht jedoch vor einer Ansteckung und Weitergabe des Virus. Für  Schüler/innen unter 12 Jahren, für die  es bisher keinen zugelassenen Corona-Impfstoff gibt, ist die Maske darüber hinaus die einzige Möglichkeit, sich vor einer Corona-Infektion zu schützen!

Aktuell nehmen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sowohl im Kreis Heinsberg als auch bundesweit wieder zu. Angesichts des bevorstehenden Winters ist davon auszugehen, dass – wie im letzten Jahr – die Fallzahlen auch weiterhin ansteigen werden.

Um alle an Schule Beteiligten sowie deren Angehörige weiterhin bestmöglich schützen zu können, empfehlen wir daher auch für die kommenden Monate das Fortführen der Maskenpflicht wie bisher (in Innenräumen, auch am Sitzplatz). Dadurch wäre auch gewährleistet, dass Quarantänemaßnahmen nicht ausgeweitet werden müssen und den Schüler/innen dadurch wertvolle Präsenzzeit in der Schule verloren geht.“

Schulleitung, Lehrer*innenrat und SV unserer Schule bitten mit Bezug auf die Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes dringend darum, dass zum größtmöglichen Schutz aller Beteiligten auch ab November die Maske freiwillig am Platz weiter getragen wird.

Ich danke für Ihr Verständnis!

U. Böken, LGED
Schulleiter